Fördermöglichkeiten + Bildungsfreistellung

Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Fort- bzw. Weiterbildung entstehen, können Sie in der Regel in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hier finden Sie ein paar einführende Tipps zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten. Bei individuellen Fragen zur Absetzbarkeit vom steuerlichen Einkommen als Werbungskosten oder Sonderausgaben wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Als Arbeitnehmer/in haben Sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach dem Bildungsfreistellungsgesetz von Ihrem Arbeitgeber bezahlten Urlaub für die Präsenzphasen an den Hochschulen zu erhalten.

Weitere Ansätze für Fordermöglichkeiten sind:

  • Bildungsfreistellung
  • BAföG
  • Fernstudium-Förderung durch Bund und Länder
  • QualiScheck Rheinland-Pfalz
  • Förderprogramme anderer Bundesländer
  • Bildungsprämie
  • Stipendien
  • Studienkredite

Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners ZFH

 

In der Broschüre Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium finden Sie weitere, umfassende Informationen.